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Immobilienkauf in Spanien

Tausende Immobilien werden jedes Jahr an der Küste gekauft und verkauft- Tendenz steigend. Für die meisten Menschen ist der Kauf einer Immobilie eine größere Investition, die schon in ihrem Heimatland reichlich kompliziert ist. In Spanien scheint ein Haus- oder Wohnungskauf eventuell besonders schwierig, wenn Sie Ausländer und weder mit den Gesetzen noch mit der Sprache vertraut sind.

Beauftragen Sie einen Anwalt

Dies ist er erste wichtige Schritt. Ausschlaggebend ist außerdem, dass der Anwalt oder die Anwältin Ihre Sprache spricht. Ein guter Anwalt kann Ihnen bei allen Etappen des Immobilienkaufs hilfreich zur Seite stehen, d.h. bei der Überprüfung oder Ausarbeitung des Kaufvertrags, Verhandlungen über die Zahlungsform, und Überprüfung aller notwendigen Voraussetzungen, zum Beispiel die Eintragung im Grundbuch, etc. Ein Anwalt ist eine kostengünstige Absicherung gegen eventuelle zukünftige Probleme, und kostet Sie ca. 1 bis 1,5% des Kaufpreises, zzgl. Mehrwertsteuer (derzeit 16%). Es ist üblich, dass ein Anwalt auf einer Vorauszahlung besteht, einer so genannten „provisión de fondos“, um Ausgaben und Gebühren zu decken.

Ehrliche und zuverlässige Makler

Eine professionelle Immobilienfirma mit Erfahrung wie Villa Marketing kann Ihnen wichtige Auskünfte und Ratschläge bezüglich des lokalen Marktes, Immobilientrends und zukünftige Bebauungspläne für das von Ihnen gewählte Wohngebiet geben.

Anzahlung

Sobald Sie Ihr Traumhaus gefunden haben, sollten Sie es sich durch eine Anzahlung reservieren. Die Anzahlung beläuft sich üblicherweise auf 6.000 Euro und wird vom Makler auf einem Konto verwaltet. Weitere 10% wird meist innerhalb einer Woche direkt an den Verkäufer bezahlt, sobald man sich einig geworden ist.

Gemeinschaftskosten

Gehört die Immobilie zu einer Urbanisation oder einer Wohnanlage, werden Sie als neuer Eigentümer automatisch Mitglied der Eigentümergemeinschaft, die zuständig ist für die allgemeine Instandhaltung, Gartenarbeiten, etc. Versichern Sie sich, dass alle Beiträge bis dato bezahlt wurden, und informieren Sie sich genau, wie hoch Ihre jährliche Umlage ist.

Grundbuchamt

Als nächstes muss Ihr Anwalt beim lokalen Grundbuchamt prüfen, ob offene Hypotheken oder Darlehen für die Immobilie bestehen, die Sie kaufen wollen, oder ob diese aufgrund nichtbezahlter Steuern oder Hypothekenraten mit einem Embargo belegt ist.

Sie erhalten einen Grundbuchauszug, die so genannte Nota Simple. Daraus gehen der derzeitige Eigentümer und die genauen Abgrenzungen sowie eine detaillierte Beschreibung der Immobilie hervor. Manche Immobilien sind auf den Namen von Offshore- Firmen eingetragen, eine vormals gängige Praxis, mit der man spanische Übertragungs- und Erbschaftssteuern umgehen konnte. Manchmal erhalten Sie zwei Nota Simples, eine bei Beginn der Kaufverhandlungen und eine weitere, die unmittelbar vor Vertragsunterschrift erstellt wird.

Rathaus

In Spanien muss für Immobilien eine jährliche Grundsteuer, die IBI, entrichtet werden. Sie sollten vom Verkäufer einen Beleg über die letzte bezahlte Steuer erhalten, aus dem auch der Betrag sowie der Katasterwert hervorgehen. Dieser Katasterwert ist ausschlaggebend für andere Steuern und für Ihre Steuererklärung am Jahresende. Mancherorts gibt es weitere Gemeindesteuern für Müllabfuhr u.ä.

Kosten des Notars und des Registers

Die Gebühren für den Notar und das Grundbuchamt betragen 10% des Kaufpreises. Die Kosten sollten weniger als die Erhöhung des Kaufpreises sein, da diese nicht als Prozentsatz berechnet werden

Plus Valia

Die Gemeindesteuer Plus Valia ist die Wertzuwachssteuer, also die Steuer für den Wertgewinn seit der letzten Übertragung. Sie richtet sich nach dem Zeitraum, der seit der letzten Übertragung vergangen ist.

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